Voraussetzungen zur Aufnahme in die PSVD 2002 e.V.
Aufgenommen werden kann jeder unbescholtene Bürger als aktives oder passives Mitglied.
Es gibt eine Aufnahmegebühr von derzeit einem Jahresbeitrag. Der Jahresbeitrag beträgt für aktive Mitglieder 30 €, für passive Mitglieder 15 €, für jugendliche Mitglieder/Azubi 15 €.
Fördernde Mitglieder, Firmen oder Vereine werden persönlich vom Vorstand kontaktiert.
Der Aufnahmeantrag ist mit der Post und nicht via Fax oder E-Mail der PSVD zu zusenden.
Ein Passbild ist zwingend erforderlich, ohne Passbild kann der Aufnahmeantrag nicht bearbeitet werden.
Eine Einzugsermächtigung für die Aufnahmegebühr sowie den jeweils fälligen Jahresbeitrag ist wünschenswert, andernfalls ist der Vorsitzende vor Einreichung des Antrages zu kontaktieren. Bei Barzahlung verpflichtet sich das Mitglied den fälligen Jahresbeitrag bis spätestens 31. März jeden Jahres auf das Vereinskonto der PSVD einzuzahlen. Versäumnisse können mit Ausschluss aus der PSVD durch den Vorstand geahndet werden.
Jedes Mitglied wird automatisch ein Mitglied des DAV. Jedes Mitglied erhält automatisch einen DAV-Ausweis mit Lichtbild (i.d.R. am Anfang des Folgejahres der Aufnahme).
Die Mitgliedschaft im DAV als PSVD-Mitglied berechtigt nicht zur Nutzung der Gewässer anderer Landesverbände, welche im Gewässerfond des DAV beinhaltet sind!
Die PSVD ist ein Spezialverband im DAV.
Bei Ablehnung der Aufnahme wird das Passbild und die Bankeinzugsermächtigung dem Antragsteller umgehend wieder zugestellt!
Die Aufnahme erfolgt bis zu einem Jahr auf Probe.
Alle Daten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und keinem Dritten, außer evtl. einem Sponsor, zugänglich gemacht.
Der Aufnahmeantrag und das Passbild sowie die Bankeinzugsermächtigung ist zu senden an:
Präsident der PSVD
Martin Koch
Südring 23
63517 Rodenbach
Zur Mitgliedschaft gibt es hier die benötigten Dateien zum Download:
im PDF-Format:
Aufnahmeantrag mit Einzugsermächtigung
Vorstandsliste
Satzung PSVD
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